Informationen zu Kosten und Zuschüssen

Kosten für Psychotherapie, für Beratung, Supervision, Workshops, Seminare

 

Das Honorar für das Erstgespräch und für die laufende Psychotherapie und psychologische Behandlung sind jeweils 109,- Euro für 50 Minuten. 

 

Die Zuschüsse sind pro Versicherungsanstalt unterschiedlich und für Psychotherapie und psychologische Behandlung gleich:

  • Pro Einheit zahlt die ÖGK 33,70 Euro ab 1.1.2024 (online bei der ÖGK Kosten und Antrag einreichen!)
  • die SVS für Selbständige und Bauern bezuschusst die Therapie  mit 45,00 Euro ab 1.1.2024
  • die BVAEB zahlt 46,60 Euro zur Psychotherapie ab 1.1.2024
  • die KFA 37,00 Euro pro Einheit ab 1.1.2024.

Hier ist ein Link, der Sie über das reguläre Vorgehen informiert, wie Sie zu einem Zuschuss durch eine Krankenkasse kommen. 

 

Private Krankenversicherungen können die restlichen Kosten Ihrer Psychotherapie übernehmen, falls Sie eine solche abgeschlossen haben. 

 

Coaching oder Beratung kosten 120,- Euro pro 50 Minuten-Einheit.

Einzelsupervision (50 Minuten pro Einheit) beträgt 120,- Euro. 

Derzeit ist für diese Leistungen keine Umsatzsteuer fällig.

 

Für Supervisionen im Rahmen der Klinisch Psychologischen oder Gesundheitspsychologischen  Ausbildung beim BÖP über die ÖAP verrechne ich die jeweils gültigen Sätze für Supervision oder Selbsterfahrung und anteilig für Gruppensupervision.

 

Sollten Sie bei einer Institution arbeiten und Gruppen-Supervision benötigen, kostet das 131,- Euro pro Einheit zu 45 Minuten. 

 

Eine Indexanpassung erfolgt jährlich bei allen Beträgen.

Umsatzsteuer

Bei klinisch-psychologischer Behandlung, sowie bei gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Behandlungen entfällt die Umsatzsteuer, da diese Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 als Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit sind. 

Beratung, Moderation, Coaching, Supervision, Trainings, Vortrags- und Lehrtätigkeiten sind ab einem bestimmten Jahresumsatz umsatzsteuerpflichtig. Derzeit bin ich noch umsatzsteuerbefreit. 

Verbindlichkeitsregelung

Grundsätzlich sind die Termine zwischen uns verbindlich vereinbart. Sollte es zur Notwendigkeit einer Absage einer Therapie, Behandlung oder Beratung kommen, so verrechne ich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin keine Kosten. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden stelle ich den vollen Betrag in Rechnung.

Bei der Absage von Ganztagsveranstaltungen oder Workshops werden die Kosten bis eine Woche vorher zur Gänze in Rechnung gestellt, oder die Veranstaltung in nahe Zukunft verschoben.