Informationen zu Kosten und Zuschüssen

 

Das Honorar für das Erstgespräch und für die laufende Psychotherapie bzw. klinisch psychologische Behandlung ist jeweils 113,70 Euro für 50 Minuten. 

Die Zuschüsse sind pro Versicherungsanstalt unterschiedlich, aber für Psychotherapie und Klinisch Psychologische Behandlung gleich:

  • Pro Einheit zahlt die ÖGK 33,70 Euro nach Einreichung zurück
  • die SVS für Selbständige und Bauern bezuschusst die Therapie mit 50,00 Euro
  • die BVAEB zahlt 50,20 Euro zur Psychotherapie
  • die KFA 37,00 Euro pro Einheit (bezuschusst wird nur Psychotherapie und keine Klinisch Psychologische Behandlung)

Hier ist ein Link, der Sie über das reguläre Vorgehen informiert, wie Sie zu einem Zuschuss durch eine Krankenkasse kommen. 

 

Private Krankenversicherungen können die restlichen Kosten Ihrer Psychotherapie übernehmen, falls Sie eine solche abgeschlossen haben.

 

Beratung kostet 113,70 Euro pro Einheit (á 50 Minuten).

Einzelsupervision (50 Minuten pro Einheit) beträgt 113,70 Euro. 

Derzeit ist für diese Leistungen keine Umsatzsteuer fällig.

 

Für Supervisionen im Rahmen der Ausbildung Klinische Psychologie oder Gesundheitspsychologie z.B. (BÖP über den ÖAPverrechne ich die jeweils gültigen Sätze für Supervision oder Selbsterfahrung und anteilig für Gruppensupervision. Seit 2025 sind es 80,- Euro pro 45-Minuten-Einheit.

Für die Supervision im Rahmen des Propädeutikums verrechne ich 90,- Euro pro einer 50-Minuten-Einheit.

 

Sollten Sie bei einer Institution arbeiten und sich als Gruppe für Supervision entscheiden, kostet das 137,50 Euro pro Einheit zu 45 Minuten. 

 

Eine Indexanpassung erfolgt jährlich bei allen Beträgen ab Februar des Jahres.

Umsatzsteuer

Bei klinisch-psychologischer Behandlung, sowie bei gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Behandlungen entfällt die Umsatzsteuer, da diese Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 als Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit sind. 

Beratung, Moderation, Coaching, Supervision, Trainings, Vortrags- und Lehrtätigkeiten sind ab einem bestimmten Jahresumsatz umsatzsteuerpflichtig. Derzeit bin ich noch umsatzsteuerbefreit. 

Verbindlichkeitsregelung

Grundsätzlich sind die Termine zwischen uns verbindlich vereinbart. Sollte es eine Absage einer Therapie, Behandlung oder Beratung geben, so verrechne ich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin keine Kosten. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden stelle ich den vollen Betrag in Rechnung.