Das Honorar für das Erstgespräch und für die laufende Psychotherapie sind jeweils 95,- Euro für 50 Minuten.
Wenn bei Ihnen eine Diagnose nach ICD-10 gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit im Nachhinein für jedenfalls 10 Termine einen Zuschuss von Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu bekommen, auch ohne Antrag.
Dafür ist es wichtig, dass Sie vor dem 2. Termin bei mir bei Ihrer Hausärzt:in waren und sich eine Bestätigung für die Psychotherapie ausstellen ließen. Siehe auf der Seite Formulare.
Den Antrag (den Sie brauchen, wenn Sie mehr als 10 Stunden bezuschusst haben wollen) für die jeweilige Krankenkasse, verfassen wir gemeinsam innerhalb der ersten 10 Stunden. Sie schicken dann Ihren Antrag vor der 11. Therapiestunde an Ihre Kasse. Bitte informieren Sie mich dann über die Anzahl der bewilligten Psychotherapiestunden.
Diese Zuschüsse sind pro Versicherungsanstalt unterschiedlich:
Private Krankenversicherungen können die restlichen Kosten Ihrer Psychotherapie übernehmen, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben. Ich habe in meiner Praxis vereinzelt Therapieplätze mit einem "Sozialtarif". Im Rahmen des Erstgesprächs können wir klären, ob es noch einen Platz mit einem verringerten Stundentarif gibt.
Psychologische Beratung und Erziehungsberatung kosten 95,- Euro pro 50 Minuten-Einheit.
Supervision (45 Minuten pro Einheit) beträgt 105,- Euro. Derzeit ist keine Umsatzsteuer fällig.
Für Supervisionen im Rahmen der Klinischpsychologischen oder Gesundheitspsychologischen Ausbildung beim BÖP über die ÖAP verrechne ich die jeweils gültigen Sätze. Aktuell sind das 60,- Euro pro Einzel-Supervision oder Einzelselbsterfahrung und anteilig für Gruppensupervision.
Sollten Sie sich als Institution in einem Schulungs- oder Entwicklungsprozess begleiten lassen wollen, verrechne ich 115,00 Euro (netto) pro Einheit (á 60 Minuten). Für ein schriftliches Angebot für Schulungen, Workshops, Seminare und Ganztagsveranstaltungen kontaktieren Sie mich bitte per Email oder telefonisch.
Derzeit bin ich noch umsatzsteuerbefreit.
Bei klinisch-psychologischer Behandlung, sowie bei gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Behandlungen entfällt die Umsatzsteuer, da diese Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 als Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit sind.
Beratung, Moderation, Coaching, Supervision, Trainings, Vortrags- und Lehrtätigkeiten sind ab einem bestimmten Jahresumsatz umsatzsteuerpflichtig.
Grundsätzlich sind die Termine zwischen uns verbindlich vereinbart. Sollte es zur Notwendigkeit einer Absage einer Therapie, Behandlung oder Beratung kommen, so verrechne ich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin keine Kosten. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden stelle ich den vollen Betrag in Rechnung.
Bei der Absage von Ganztagsveranstaltungen oder Workshops werden die Kosten bis eine Woche vorher zur Gänze in Rechnung gestellt oder die Veranstaltung in nahe Zukunft verschoben.